Das Gesetz, das das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und der Interessenvertretung der Arbeitnehmer regelt, wurde 1972, in Zeiten von „mehr Demokratie wagen“, grundlegend reformiert. Doch 50 Jahre später geht es bei der Betriebsverfassung darum, aktuelle Herausforderungen im Gesetz abzubilden. So sind der Schutz der personenbezogenen Daten und Umwelt- und Klimaschutz Themen, die an Bedeutung gewonnen haben.
Eine Gruppe von Expertinnen und Experten rund um den DGB hat in grundlegender, detaillierter Arbeit eine neue Betriebsverfassung, ja einen kompletten Gesetzentwurf erarbeitet. Stichworte neben den bereits genannten Themen sind: Die Ausweitung des Betriebsbegriffs, die Senkung der Schwelle zur Gründung von Betriebsräten, mehr Themen, die in Einigungsstellen entschieden werden können und, ein in der Praxis immer leidiges Thema, die Regelung der Vergütung von Betriebsräten. Hier ist der Ansatz auch Qualifikationen und Erfahrungen, die in der Betriebsratsarbeit angeeignet wurden, zu berücksichtigen. Eine Übersicht, den kompletten Text und eine Synopse gibt es hier.
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Foto: Adobe Stock / Coloures-Pic
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