Arbeitsrecht und Ampel

von Apr 19, 2022Arbeitszeit

Beim Hamburger Verein für Arbeitsrecht erläuterte Ministerialrat Christian Riechert beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 13. April 2022 die arbeitsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben der Ampelkoalition: 

Drei Jahre nach dem Urteil des EuGH zur Aufzeichnung von Arbeitszeit werden vom Ministerium Gespräche mit den Sozialpartnern geführt und Gutachten eingeholt. Eine Regelung ist also zu erwarten. Dabei stellt der Koalitionsvertrag klar, dass flexible Modelle wie Vertrauensarbeitszeit weiter möglich sein sollen.  

Um Arbeitszeit noch flexibler zu gestalten, sollen „Experimentierräume“ eröffnet werden. So sollen im Rahmen, jedoch nur auf Grundlage von Tarifverträgen, erweiterte Spielräume geschaffen werden. Dies kann u. a. das Arbeitszeitgesetz und die darin geregelten Tageshöchstarbeitszeiten betreffen. 

Hinsichtlich mobiler Arbeit soll eine Grundlage für einen Erörterungsanspruch für Arbeitnehmer/innen geschaffen werden. D. h., dass auf Wunsch der Mitarbeiter/innen mobile Arbeit möglich sein soll, wenn keine betrieblichen Belange entgegenstehen.  

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Bild: Adobe Stock / senadesign

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