KI und Mitbestimmung

von März 26, 2026Betriebsrat, Digitalisierung, IT

Der Einsatz von KI in Unternehmen revolutioniert die Arbeitswelt. Das betrifft u.a. die Bereiche Bürokommunikation und Wissensarbeit, Service- und fachliche Kernprozesse.

Klassische Anwendungsfelder von KI in der Arbeitswelt sind vor allem Automatisierung, Qualitätskontrolle, Kundendienst, Bewerberanalysen oder die Entwicklung datenbasierter Geschäftsmodelle.

Dabei werden Entscheidungsprozesse zunehmend durch datenbasierte und KI-gestützte Auswertungen unterstützt und schrittweise von KI übernommen.

Betriebliche Regelungen sind erforderlich, um Transparenz über den Einsatz solcher Systeme zu schaffen, Mitbestimmungsrechte zu sichern und zu gewährleisten, dass sich aus ihrem Einsatz keine einseitigen Nachteile für die Beschäftigten, insbesondere in Hinblick auf Tätigkeiten, Qualifikationsanforderungen und Beschäftigungsperspektiven, ergeben.

Wichtige Instrumente hierfür sind insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sowie seine Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach §§ 90 und 92 BetrVG. Soweit der Einsatz von KI zu grundlegenden Änderungen der Arbeitsorganisation oder zu Auswirkung auf Beschäftigung und Tätigkeiten führen kann, sind zudem die Beteiligungsrechte nach § 111 BetrVG zu beachten.

Foto: Igor Omilaev / Unsplash

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