Betriebsratsarbeit 4.0

von Apr 22, 2021Betriebsrat, Digitalisierung

Die Arbeit von Betriebsräten hat sich über die Jahre verändert. Hatte der Betriebsrat früher die Schutzinteressen der Belegschaft klar vor Augen, sind die Gremien heute mit einer hohen Veränderungsgeschwindigkeit und einer Vielzahl von Themen konfrontiert, die zudem meist hochkomplex sind.

Was treibt die Komplexität?

  • Bei IT-Anwendungen sind die Betriebsräte beteiligt, da es um Leistungs- und Verhaltenskontrolle geht. Die Einführung und Veränderung neuer Software hat sich zu einem Dauerthema entwickelt. Getrieben durch Projektmanagement stehen die Projektleiter der Tür des Betriebsrates und wollen ein schnelles „go“ der Mitbestimmung.
  • Die Handlungsfelder der Betriebsräte haben sich verbreitert. Ein gutes Beispiel ist Arbeitszeit. Auch hier ist die Digitalisierung Treiber und es bedarf mehr Regelungen als bislang.
  • Instrumente der Personalentwicklung wurden professionalisiert. Es geht nicht mehr nur um den schlichten Leitfaden für das Mitarbeitergespräch, sondern um psychologische Modelle, die eine klare Strategie der Mitbestimmung erfordern.
  • Die Bedürfnisse der Belegschaft sind heterogen. Young Professionells wollen sich zeigen, die Kolleg/innen in der Rush-Hour des Lebens brauchen Flexibilität und Schutz, erfahrene Mitarbeiter/innen wollen ihr Wissen einbringen, aber nicht mehr unbedingt in vorderster Position mitmischen.

Die Folgen

  • Betriebsräte fühlen sich oft getrieben, die Tagesordnungen sind voll, viele Themen können gefühlt nur oberflächlich abgehakt werden.
  • Die Unsicherheit wächst, ob an alles gedacht und nichts übersehen wurde.
  • Die eigenen Ziele geraten aus den Augen, Initiativrechte können kaum wahrgenommen werden.
  • Nicht freigestellte Betriebsrätinnen und Betriebsräte müssen sich die Zeit für die Interessenvertretung freischaufeln.

Lösungsideen

  • Betriebsvereinbarungen, die einen Handlungsspielraum und Verfahren regeln, schaffen Luft. Statt jeden Fall zu prüfen, gibt es festgelegte Spielregeln.
  • Umsetzung, Einhaltung und Praxis können überprüft werden. Durch Mitarbeiterbefragungen, durch Monitorings, Evaluationen und Gefährdungsanalysen. So bekommt der Betriebsrat einen Überblick über die Praxis, weiß, wo Verbesserungen nötig sind und kann dies dem Arbeitgeber gegenüber belegen.
  • Wichtig sind Klausuren der Gremien. So gelingen Austausch, Schwerpunktsetzung und Planung außerhalb der regelmäßigen Betriebsratssitzungen.
  • Last but not least: Gemeinsam entwickelte Spielregeln der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat schaffen Klarheit und Transparenz.


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